Rechtsanwalt Georg Hoedtke

 

Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen und juristischen Personen (z.B. GmbH) untereinander.

Das Zivilrecht ist ein ist Teil des allgemeinen Privatrechtes und wohl besser bekannt unter dem Begriff „Bürgerliches Recht“. Es wird unterteilt in einen allgemeinen Teil, das Schuldrecht, das Sachenrecht, das Personenrecht, das Erbrecht und das Familienrecht.

Ich vertrete Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen zivilrechtlichen Fragen, geht es nun um die Durchsetzung einer Forderung aus einem Kauf- oder Werkvertrag, die Prüfung eines Mietvertrages oder die Durchführung eines Scheidungsverfahrens, um auch hier wieder nur einige Rechtsgebiete zu nennen.

Sprechen Sie mich einfach an. Sofern ich der Meinung bin, dass ich Sie nicht umfassend und kompetent beraten kann teile ich Ihnen dies mit und werde dann das Mandat auch nicht annehmen!

 

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