Ich vertrete Sie in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts, wobei mir natürlich die im Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht erworbenen Kenntnisse sowie meine langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt zu Gute kommen.
Zu unterscheiden sind das Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht.
Die wohl häufigste und auch bekannteste Art der anwaltlichen Tätigkeit im Individualarbeitsrecht ist das Kündigungsschutzrecht. Hierbei geht es sowohl um die Vertretung des Arbeitnehmers nach Erhalt einer Kündigung, als auch die Vertretung der Arbeitgeberseite vom Ausspruch der Kündigung bis zur Vertretung vor dem Arbeitsgericht.
Ich vertrete sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer. Daher sind mir die unterschiedlichen Perspektiven bekannt und ich kann Sie optimal beraten.
Selbstverständlich berate ich Sie auch außergerichtlich und bin Ihnen beim Entwurf oder der Prüfung von Arbeitsverträgen gerne behilflich. Dabei werden sämtliche relevanten Regelungen wie Arbeitsentgelt, Urlaubsanspruch, Urlaubsgewährung, Urlaubsabgeltung, Überstunden, Befristung von Arbeitsverträgen mit und ohne Rechtsgrund, Zeugnisanspruch, um nur einige zu nennen, überprüft.
In den Bereich des kollektiven Arbeitsrechts fallen u.a. Streitigkeiten aus dem Betriebsverfassungsrecht, also dem Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
Hier berate und vertrete ich Sie u.a. bei betrieblichen Umstrukturierungen (z.B. Beteiligungsrechten des Betriebsrates, Interessenausgleich, Sozialplan, Massenentlassungsanzeige nach dem KSchG).