Das Verkehrsrecht besteht aus Normen des öffentlichen- und des Privatrechts. Es ist ein sehr umfassendes Rechtsgebiet, welches in eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen gefasst ist.
Ich regele für Sie die Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach einem Verkehrsunfall und führe für Sie die Korrespondenz mit der Haftpflicht- und/oder Ihrer Teil- oder Vollkaskoversicherung.
Selbstverständlich setze ich auch – falls notwendig – Ihre Ansprüche vor Gericht für Sie durch.
Weiterhin vertrete ich Sie in Bußgeld- (z.B. Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Rotlichtverstoß) oder Strafverfahren (z.B. Trunkenheitsfahrt).
Wichtig ist mir dabei, dass ich Ihnen keine wirklichkeitsfremden Versprechungen mache, sondern immer eine objektive Einschätzung abgebe und Sie selbstverständlich über die Entwicklung des Verfahrens durch Übersendung von Schriftsätzen informiert halte.
Rechtsanwalt Georg Hoedtke | info@rechtsanwalt-hoedtke.de